Erklärung zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
(Art 4 EU OffenlegungsVO)
Geld wirkt. Immer.
Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen bzw. Empfehlungen zu vermeiden.
Dies fördern wir mit unser Anlagepolitik in den eigenen Investmentfonds und den Vermögensverwaltungsstrategien. Hier werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit, aber auch weiterer, öffentlich zur Verfügung stehender Informationen.
Allerdings kann eine Berücksichtigung auf Grund sich erst in Zukunft aufbauender, aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter manchmal lediglich bedingt erfolgen. Hier setzen wir durch eigenes Research nach und erfragen die konkreten Ausschluss- und/oder Positivkriterien der Fonds.
Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 EU OffenlegungsVO)
Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.
Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen (Art. 10 EU OffenlegungsVO)
Der Aktienfonds GENEON Global Challenges Select orientiert sich ausschließlich an den ethisch – nachhaltigen Anlagekriterien des Global Challenges Index (GCX). Die Kriterien erläutern wir ausführlich auf der Webseite http://www.nachhaltige-geldanlage.org. Die BörsenAG veröffentlicht Informationen hierzu auf ihrer Webseite.
In den Vermögensverwaltungsprogrammen verwenden wir ausschließlich Fonds und ETF mit Nachhaltigkeitskriterien. Wir orientieren uns dabei an der Handreichung für Verbraucher*innen zur Beurteilung der Nachhaltigkeit von Geldanlagen und streben eine größtmögliche Schnittmenge mit den Ausschlusskriterien Rüstung, fossile Brennstoffe, Kernenergie und Verletzung der UN Global Compact Prinzipien an. Themenfonds, die aufgrund ihrer Anlagepolitik die Zielerreichung der 17 UN Sustainable Goals unterstützen können ebenfalls eingesetzt werden. Als Informationsquelle dienen uns die Angaben der Fondsgesellschaften und bei Bedarf von Ratingagenturen.