Nachhaltigkeitsansatz

Anspruchsvoller Nachhaltigkeitsansatz 

  • soll ethisch kontroverses Verhalten ausschließen und Risiken vermeiden
  • spiegelt die Wertorientierung des Investors wider
  • gilt absolut oder nach Überschreiten von Schwellen

 

Ausschlusskriterien
Geschäftsfelder Geschäftspraktiken
·         Atomenergie

·         Pestizide

·         Chlororganische Massenprodukte

·         Grüne Gentechnik

·         Rüstung

·         Förderung, Aufbereitung, Verwendung fossiler Brennstoffe

·         Umweltverstöße

·         Verstöße gegen fundamentale Menschenrechts- und Arbeitsnormen

·         Korruption

·         Bilanzfälschung

Prime-Status

Unternehmen werden aufgrund ihrer sozialen, gesellschaftlichen und ökologischen Leistungen von bewertet.

Prime Status erhalten nur die Unternehmen, die im Rahmen dieses Ratings den von ISS-ESG in Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Rating-Komitee definierten Anforderungen genügen.iss-esg-logo-1
Die Beurteilung erfolgt anhand von über 100 branchenspezifisch ausgewählten sozialen und ökologischen Kriterien, die wiederum laufend an neueste Entwicklungen und Erkenntnisse angepasst werden.

Positivkriterien: Wir investieren bewusst in Unternehmen, die einen aktiven und substantiellen Beitrag im Umgang mit den 7 globalen Herausforderungen dieses Jahrtausends, denen sich Politik, Gesellschaft und Wirtschaft stellen müssen, leisten:

  1. Bekämpfung der Ursachen und Folgen des Klimawandels
  2. Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit Trinkwasser
  3. Beendigung der Entwaldung und die Förderung nachhaltiger WaldwirtschaftSDG Kreis
  4. Erhalt der Artenvielfalt
  5. Umgang mit der Bevölkerungsentwicklung
  6. Bekämpfung der Armut
  7. Unterstützung verantwortungsvoller Führungs-(Governance-) strukuren

 

Best-In-Class-Ansatz

Für jedes Unternehmen im Anlageuniversum gibt es ein Rating, so dass die „Besten ihrer Branche“ nach ethisch–nachhaltigen Kriterien leicht selektiert werden können. Kontroverse Branchen werden dabei nicht berücksichtigt. Kontroverse Geschäftspraktiken führen ebenso im Vorwege zum Ausschluss.

Die Anlage in Investments, die nicht den ethisch-nachhaltigen Anforderungen entsprechen, soll verhindert werden. Gleichzeitig sollen jedoch auch Unternehmen mit besonderem Wohlverhalten gefördert werden.