Impressum
Web Inhalte und Redaktion:
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV:
Geneon Vermögensmanagement AG
Glockengießerwall 26
20095 Hamburg
Tel: +49(0)40-6887966-0
Fax: +49(0)40-6887966-11
E-Mail: info(at)geneon-vermoegen.de
Vorstand:
Mark-Uwe Falkenhain
Andreas Enke
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Kay Ossenbrügge
Handelsregister: HRB 120044 Amtsgericht Hamburg
Umstzsteuer-ID gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: 252 182 746 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Andreas Enke
Geneon besitzt die Erlaubnis für das Erbringe von Wertpapierdienstleistungen gem. §15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)
Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Marie-Curie-Str. 24-28
D-60439 Frankfurt
Sicherungseinrichtung:
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GwO, eingetragen im Versicherungsregister mit der Nummer D-617P-BWW58-16
Schlichtungsstellen:
Finanzdienstleistungen:
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Finanzdienstleistungsverträgen ist die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. zuständig:
VuV-Ombudsstelle
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main
http://vuv-ombudsstelle.de
Wir sind Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. und nach dessen Satzung verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teilzunehmen.
Versicherungsgeschäft:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Rechts- und Sicherheitshinweise:
Diese Internet-Seiten dienen lediglich der Information. Sie stellen keinesfalls individuelle Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen. Insbesondere begründen der Aufruf und die Nutzung dieser Internet-Seiten kein Vertragsverhältnis mit der Geneon Vermögensmanagement AG. Bevor Sie Anlageentscheidungen treffen, sollten Sie Ihren Anlageberater konsultieren.
Offenlegung Vergütungssystem
Die Geneon Vermögensmanagement AG ist bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme und der Festlegung der Vergütung der Mitarbeiter verpflichtet, die Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (InstitutsVergV) vom 01. Januar 2014 zu beachten. Gemäß § 16 der Verordnung veröffentlicht die Geneon Vermögensmanagement AG nachfolgende Informationen über das angewandte Vergütungssystem.
- Vergütungssystematik
Der Vorstand ist für die Ausgestaltung eines angemessenen Vergütungssystems der Mitarbeiter verantwortlich. Die Ausgestaltung und Überprüfung des Vergütungssystems des Vorstands obliegt dem Aufsichtsrat. Die Vergütungssysteme sind so gestaltet, dass keine negativen Anreize entstehen, unverhältnismäßig hohe Risikopositionen einzugehen. Damit ist auch sichergestellt, dass die Vergütung der Kontrolleinheiten (z.B. Marktfolge, Risikocontrolling, Compliance, Revision) eine angemessene qualitative und quantitative Personalausstattung ermöglicht. Die Vergütungssysteme stehen mit den in den Strategien niedergelegten Zielen des Instituts im Einklang. Das Vergütungssystem wird vom Vorstand des Instituts zumindest einmal jährlich auf ihre Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Vergütungssystematik der Geneon Vermögensmanagement AG beschränkt sich auf die Gewährung von fixen (Grundvergütung) und variablen Vergütungskomponenten (Boni oder Sonderzahlungen). Die Mitarbeiter werden über den Arbeitsvertrag sowie das Organisationshandbuch der Bank über das Vergütungssystem informiert. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat mindestens jährlich schriftlich über die Vergütungssysteme und Gehaltsstrukturen des Instituts. - Vergütungsstrukturen
2.1 Festgehalt
Die Mitarbeiter erhalten ein Jahresbruttogehalt, welches in 12 gleichen Monatsraten vergütet wird. Die Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter i.S.v. § 2 Nr. 1 InstitutsVergV wird durch den Vorstand im Arbeitsvertrag schriftlich festgelegt. Weiterhin können vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden. Geneon vergütet den Mitarbeitern keine arbeitgeberfinanzierten Leistungen der Altersvorsorge. Über Entgeltumwandlung können die Mitarbeiter an einem Wertkontenmodell des Instituts teilnehmen. Zusätzlich können die Mitarbeiter die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge über Direktversicherungen / Pensionskassen oder Unterstützungskassen für sich nutzen.
2.2 Variable Vergütung
Weiterhin kann eine variable Vergütung vereinbart werden, die sich für Mitarbeiter im Betrieb an dem mit dem Vorstand vereinbarten Zielbonus sowie dem Ergebnis der Zielvereinbarungen orientiert. Mitarbeiter im Vertrieb erhalten einen Bonus, der abhängig von den Ergebnissen Ihrer Tätigkeit ist. Über die Höhe der variablen Vergütung (Bonus) für den Vorstand entscheidet der Aufsichtsrat in Abhängigkeit der Ertragslage und der Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Geneon hat das Verhältnis zwischen fixer und variabler Vergütung gemäß Ma-Comp BT 8.3.1 Nr.3 i.V.m. § 25a Abs.5 KWG so festgelegt, dass eine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung vermieden wird und beide Vergütungen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Beim Gesamtbetrag der variablen Vergütung wird dazu auf die Sicherstellung angemessener Eigenmittel geachtet. Oberste Prämisse ist eine dauerhaft angemessene Eigenmittelausstattung. - Gesamtvergütung und Anzahl der Begünstigten in 2020
Mit Stichtag 31.12.2020 waren 6 Mitarbeiter im Institut beschäftigt. Der Gesamtbetrag der Vergütungen inkl. Vorstandsgehälter für das Jahr 2020 betrug EUR 294.517,80. Eine Unterteilung nach den jeweiligen Geschäftsbereichen des Instituts wurde nicht vorgenommen, da eine Offenlegung Rückschlüsse auf einzelne Gehälter zuließe.
Haftungsausschluss
- Inhalt der Webpräsentation
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