Definition | Ausschluss, wenn |
Unterschieden werden die Förderung und die Verwendung/Aufbereitung von Kohle und Erdöl.
Als Verwender/Aufbereiter gelten insbesondere Betreiber von Kraftwerken, die Kohle oder Erdöl verfeuern, sowie Betreiber von Raffinerien |
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Nachhaltigkeitsresearch | ISS ESG, FNG-Siegel, MorningStar |