Fossile Brennstoffe

Definition Ausschluss, wenn
Unterschieden werden die Förderung und die Verwendung/Aufbereitung von Kohle und Erdöl.

Als Verwender/Aufbereiter gelten insbesondere Betreiber von Kraftwerken, die Kohle oder Erdöl verfeuern, sowie Betreiber von Raffinerien

  • Förderung von Erdöl Stein- oder Braunkohle von mehr als 5% der globalen Förderung oder mehr als 5% der Umsätze
  • Raffination oder Verbrennung von Kohle oder  Öl > 5% des Umsatzes
  • Fracking Umsatzgrenze: 0%
Nachhaltigkeitsresearch ISS ESG, FNG-Siegel, MorningStar