Armutsbekämpfung

Auswahl von Unternehmen, die aktive und substantielle Beiträge zur Bekämpfung der weltweiten Armut leisten.

Der Fokus liegt dabei auf Maßnahmen, die im Sinne eines Empowerments die Fähigkeiten der Menschen verbessern, aus eigener Kraft die Armut zu überwinden.

Ausschlusskriterien:

Arbeitsrechte

  • Massive Verletzung mind. einer der 4 Grundprinzipien der ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work. (Versammlungs- Vereinigungsfreiheit, Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung)
  • systematische Verletzung von Mindeststandards bei Sicherheit, Bezahlung, Gesundheit, Arbeitszeit

Kinderarbeit

  • Dauerhafte oder systematisch eingesetzte Kinderarbeit, die in Abhängigkeit vom Alter der Kinder, den Arbeitsbedingungen und dem begleitenden Bildungsangebot nicht ausdrücklich von der ILO erlaubt ist.

Menschenrechte

  • Massive Verletzung von int. anerkannten Prinzipien.
  • Massive Gefährdung der Gesundheit von Mitarbeitern, Bevölkerung, Kunden, etc.
  • Gewaltanwendung selbst oder durch Bauftragung Dritter;
  • Handlungen, die kulturelle Selbstbestimmungsrechte oder die kulturelle Würde in massiver Weise verletzen

Ausgeschlossen werden:

    • Unternehmen,
    • Zulieferer,
    • Subunternehmer