Am 14.03.2018 ergab sich die Möglichkeit, vor Verantwortlichen der Kommunen Schleswig-Holsteins über die Einführung von zusätzlichen ethisch-nachhaltigen Anlagekriterien in der Kapitalanlage von öffentlichen Einrichtungen reden zu können.
Sie können im Anschluss die entsprechenden Passagen der Zusammenfassung des Workshops, die unserer Thema betreffen, lesen oder den ganzen Vortrag mit wesentlich genaueren Informationen hier.
3. Workshop: Schwerpunktthema Wirtschaft, 13. und 14.03.2
018 in Kiel
Der dritte Workshop im Kieler Ratssaal nimmt den Themenbereich nachhaltige Wirtschaft der Agenda 2030 in den Fokus. Die dreiteilige Veranstaltungsreihe wird von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global in Kooperation mit dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein (MELUND), dem Städteverband Schleswig-Holstein, dem Gemeindetag Schleswig-Holstein und dem Bündnis Eine Welt Schleswig-Holstein e.V. durchgeführt.
Thema: „Integration von ethisch-nachhaltigen Anlagekriterien auf Basis der Sustainable Development Goals in der Kapitalanlage kommunaler Einrichtungen“
Herr Andreas Enke, GENEON Vermögensmanagement AG, referiert über ethisch-nachhaltige Anlagekriterien auf Basis der Sustainable Development Goals in der Kapitalanlage kommunaler Einrichtungen.
Im Laufe seines Vortrags geht er auf Bausteine und Schritte des ethisch-nachhaltigen Investments ein, als Beispiel dient der Pensionsfond des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Definition ethisch-nachhaltiger Anlagekriterien erfolgt nach klassischen Anlagekriterien (Rendite, Sicherheit, Liquidität), die jedoch um die Werte Umwelt, Gesellschaft und Soziales und Unternehmensführung (EGS Kriterien) ergänzt werden.
Grund für ethisch-nachhaltige Kapitalanlage ist die Tatsache, dass jeder Investor für sein Investment und daraus entstehende Auswirkungen eine Verantwortung trägt. Rahmenbedingungen sind der Pariser Weltklimavertrag, steigende Transparenzanforderungen an die Unternehmen, die Pflicht der Investoren, sich für ihre Investments zu verantworten, und strengere regulatorische Vorgaben.
Der erste von drei Bausteinen des ethisch-nachhaltigen Investments sind die Ausschlusskriterien (Welche Investments sollten vermieden werden? Anlageklassen, Emittenten, Unternehmen, Überschreiten von Grenzwerten).
Ihr Ziel ist es, ethisch-kontroverses Verhalten auszuschließen.
Der zweite Baustein ist die Emittenten Auswahl durch den Best-in-Class Ansatz. Hier soll in die Besten der Branche investiert werden, Grundlagen für die Entscheidung sind Rankings und Tabellen. Ziel ist es hier, die positive, ethische, soziale und/ oder ökologische Verhaltensweise durch die eigenen, langfristigen Investitionen voranzubringen.
Dritter Baustein ist die Einflussnahme durch Engagement. Diese umfasst die Nutzung von Stimmrechten, direkte Ansprache oder die Veröffentlichung eines Divestments. Ziel ist die Einflussnahmen auf das Unternehmen.
Die Einführung von ethisch-nachhaltigen Anlagekriterien erfolgt in drei Schritten:.
Schritt eins ist die Definition eines eigenen Grundverständnisses und dem Festhalten wichtiger
regulatorischer Bezugspunkte.
Schlüsselfragen sind:
- Was versteht die Versorgungseinrichtung grundsätzlich unter Nachhaltigkeit?
- Welche Ausschlusskriterien sind wichtig?
- Was soll gefördert werden?
- Welche regulatorischen Rahmenbedingungen werden definiert?
Zweiter Schritt der Umsetzung ist die Definition eigener ethisch nachhaltiger Anlagekriterien.
Dies bedeutet die Definition absoluter Ausschlusskriterien, Ausschlusskriterien unter Beachtung von
Grenzwerten und Umsatzschwellen, die Nutzung eines ESG Rankings (Best-in-Class Ansatz) und die
Definition von Positivkriterien.
Die Überprüfung des nachhaltigen Portfolios mit den regulatorischen Vorgaben stellt Schritt drei der
Umsetzung dar. Das Portfolio sollte durch den Blick eines ethisch nachhaltigen Anlagefilters bewertet
und überprüft werden.
Ein Beispiel einer ethisch nachhaltigen Investmentstrategie ist der Pensionsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen. Basis des Vorgehens bilden die Einigung auf eine Präambel, inklusive der gemeinsamen Definition eines Grundverständnisses von ethisch nachhaltigem Investment.
Ausschlusskriterium ist der Best- in Class Ansatz, welcher auch die Integration der ESG Kriterien sichert.
Der „Global Challenges Index“ (GCX) kann ebenfalls als Orientierung dienen, er verfügt über konkrete, vorgegebene Ausschlusskriterien und Positivkriterien. Außerdem bestehen Mindestanforderungen an Kapitalisierung und Regionalität. Über einen Beobachtungszeitraum von zehn Jahren hinweg hat sich der Nachhaltigkeitsindex als sehr renditebringend erwiesen.
Anleihen mit ökologischem Hintergrund, sogenannte Greenbonds, könnten zukünftig für Gemeinden und Kommunen eine innovative Möglichkeit sein, Geld für eigene Projekte zu generieren.