Handelskammer Hamburg setzt Meilenstein für Kohle-Divestment

mit dieser Pressemitteilung Ende Dezember 2017 zeigte die Handelskammer, dass sie offensichtlich neue Wege zu gehen bereit ist!

Was ist passiert: die Kammer hat die Anlagerichtlinien für ihr Wertpapiervermögen geändert und  um ein hartes Ausschlusskriterium ergänzt: bis zum 31.03.2018 müssen alle Vermögensverwalter der Handelskammer nachweisen, dass sie die Unternehmen aus ihrem Portfolio ausgeschlossen haben, die auf der Liste aufgeführt sind, die die NGO „urgewald“  bei der Weltklimakonferenz 2017 in Bonn veröffentlichte. (www.coal.exit)

Es werden demnach alle Unternehmen ausgeschlossen, die mehr als 30 Prozent ihres Stroms oder ihrer Umsätze aus Kohle beziehen, aber auch die größten Kohleproduzenten sowie alle Unternehmen, die den Bau von Kraftwerken mit über 3.000 Megawatt planen. Dieses Divestment aus Kohle ist der erste, einfache Schritt hin zu der Realisierung nachhaltiger Anlagerichtlinien. Weitere Schritt werden folgen.

Diese Regelung gilt  für alle Direktinvestments, aber auch für indirekte Investitionen über Fonds und Zertifikate. Letztendlich muss jeder Standard-Aktienfonds, der sich z.B. am Dax orientiert, verkauft werden und durch ein Produkt ersetzt werden, kugel

welches Kohleinvestitionen vermeidet. Der Effekt dieses Divestments vergrößert sich so erheblich: allein aufgrund dieses einen Ausschlusskriteriums beläuft sich de Höhe des umzuschichtenden Anlagevolumens auf ca 4,4 Millionen EURO. (12-21-17-PM-Kohle-Divestment)

Urgewald-Kohle-Campaignerin Christina Beberdick: „Der Schritt hat Vorbildcharakter für alle weiteren Handelskammern und andere öffentlich-rechtliche Institutionen, aber auch für die Anlagepolitik von Städten, Ländern und vom Bund. Sie müssen aufhören, das Altersvorsorgegeld ihrer Beschäftigten in Firmen zu stecken, deren Geschäft zur Klimaerwärmung für künftige Generationen beiträgt.“

Als Mitinitiator der Initiative in der Handelskammer schließe ich mich dem ausdrücklich an!

Andreas Enke

 

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