Zum Geburtstag gibt es eine Verschärfung der harten Ausschlusskriterien

Hamburg, 01.09.2017: In zwei Tagen ist es soweit: die Auflage des Global Challenges Index (GCX) jährt sich zum 10. Mal!

Die Entwicklung seitdem widerlegt eindrucksvoll das ewige VorurteilGCX, dass Investoren in nachhaltig aufgestellte Unternehmen mit Nachteilen bei der Performance zu rechnen haben. Mit einer Wertentwicklung  von rund 114 Prozent seit Auflegung (Stand 31.08.2017) lässt der GCX führende Leitindizes wie den DAX30 (plus 60 Prozent) und den Euro Stoxx 50 (plus 10 Prozent) deutlich hinter sich. Auch wenn die Entwicklung auf den Aktienmärkten in 2017  noch steigerungsfähig ist, zeigt der GCX doch deutlich, dass sich Geduld und die richtige Auswahl der Unternehmen auf Dauer auszahlt.

Dabei zeigt die Zusammensetzung des GCX eine beeindruckende Kontinuität: 42% der Aktien sind seit Auflage des GCX im September 2007 immer noch enthalten.  Dazu zählen bekannte Gesichter wie SAP, AMD, Henkel, Nordex, Vestas Wind und Union Pacific. Dabei wird die Indexzusammensetzung halbjährlich überprüft; Unternehmen, die die hohen Anforderungen nicht mehr erfüllen, werden ausgetauscht. So wie zuletzt im März diesen Jahres, als es mit BT Group, East Japan Railway, RELX und Gamesa gleich vier Unternehmen erwischte.

So, wie einige Aktien durch Änderungen der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen unter Druck geraten sind, wie z.B. Nordex, so zeichnen sich andere Unternehmen durch beeindruckende Wertentwicklungen aus: die beste Performance seit Auflage des Index erzielten Coloplast (WKN: A1KAGC) mit plus 397%, Shimano (WKN: 865682) mit plus 395%und Union Pacific (WKN: 858144) mit plus 342%.

Was gibt es noch Neues?
Zumindest nichts Neues bei der Indexzusammensetzung: die Septemberüberprüfung ergab dieses Mal keinen Änderungsbedarf.

Wichtiger ist die folgende Information:
Dekarbonisierung wurde aktuell in die Liste der harten Ausschlusskriterien aufgenommen.
Dies bedeutet, dass Tätigkeiten von Unternehmen im Bereich der Förderung, Aufbereitung und Verwendung fossiler Brennstoffe zum Ausschluss aus dem Index führen. Der Dekarbonisierungsfilter ist nunmehr fester Bestandteil des Auswahlprozesses für GCX-Unternehmen.

Eine Veränderung der aktuellen Zusammensetzung des GCX ergibt sich dadurch nicht.

Ihr Andreas Enke